Private Korrespondenz
Ganz gleich, ob Sie mit einer Versicherung im Ausland korrespondieren müssen oder wissen wollen, was in einem Testament steht, das vielleicht ein Onkel aus Frankreich oder Amerika hinterlassen hat, wir übersetzen gerne Ihre privaten Dokumente. Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Beglaubigte Übersetzungen
Nur beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer dürfen die Richtigkeit ihrer Übersetzung mit einem offiziellen Stempel bestätigen. Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer sind solche, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist gemäß §189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig. Wer im Ausland studieren oder arbeiten möchte, benötigt „beglaubigte Übersetzungen“ seiner Personenstandsurkunden, Zeugnisse oder anderer Dokumente.
Wir übersetzen und beglaubigen unter anderem folgende Dokumente:
- Apostillen
- Arbeitszeugnisse
- Atteste
- Bescheinigungen
- Ehefähigkeitsbescheinigungen
- Eheurkunden
- Geburtsurkunden
- Gerichtsurteile
- Gutachten
- Handelsregisterauszüge
- Meldebescheinigungen
- Notarielle Urkunden
- Polizeiliche Führungszeugnisse
- Personenstandsbescheinigungen
- Satzungen
- Scheidungsurkunden
- Testamente
- Urkunde
- Verträge
- Vollmachten
- Zeugnisse
- uvm.